Untervermietung: Erlaubnis beim Vermieter beantragen

Dein fertiges Schreiben

    

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✓ So verschickst du es richtig

  1. Schreiben ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
  2. Per Einschreiben (Einwurf genügt meist) versenden – Beleg aufbewahren
  3. Mit dem 🗓-Button eine Erinnerung setzen: Bestätigung in 14 Tagen da?
  4. Bestätigung abheften, Abbuchungen nach Vertragsende kontrollieren

Ob längere Reise, neuer Partner oder ein leeres Zimmer nach dem Auszug des Mitbewohners: Wer einen Teil seiner Wohnung untervermieten will, braucht die Erlaubnis des Vermieters – und hat darauf öfter Anspruch, als viele denken. Nach § 553 BGB muss der Vermieter die Untervermietung eines Teils der Wohnung erlauben, wenn du ein berechtigtes Interesse hast, das nach Vertragsschluss entstanden ist – dazu zählen wirtschaftliche Gründe (Miete wird zu teuer) genauso wie persönliche (Partner zieht ein, Mitbewohner ausgezogen). Verweigern darf er nur bei wichtigen Gründen in der Person des Untermieters oder bei Überbelegung. Dieser Generator erstellt den formalen Antrag: Du benennst die vorgesehene Person und bittest um schriftliche Erlaubnis mit Fristsetzung. Wichtig: Niemals ohne Erlaubnis untervermieten – das riskiert die Abmahnung bis hin zur Kündigung. Ganze Wohnung untervermieten ist übrigens ein anderer Fall ohne gesetzlichen Anspruch. Dieses Muster ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf die Untermieterlaubnis?

Bei Teil-Untervermietung ja, wenn ein berechtigtes Interesse nach Vertragsschluss entstanden ist (§ 553 BGB) – z. B. wirtschaftliche oder persönliche Gründe. Der Vermieter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen.

Darf der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen?

Ja, wenn ihm die Untervermietung sonst nicht zumutbar wäre – üblich sind moderate Zuschläge. Überzogene Forderungen sind angreifbar.

Was passiert bei Untervermietung ohne Erlaubnis?

Abmahnung und im Wiederholungsfall fristlose Kündigung drohen. Erst Erlaubnis einholen – bei unberechtigter Verweigerung notfalls auf Zustimmung klagen.

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