E.ON kündigen – Vorlage mit Adresse

Adresse vorausgefüllt (Stand Juli 2026, ohne Gewähr) – bei Bedarf einfach anpassen.

Dein fertiges Schreiben

    

✏️ Tipp: Du kannst den fertigen Text oben direkt anklicken und frei bearbeiten – Kopieren, PDF, E-Mail & Druck übernehmen deine Version. „↺ Neu erzeugen“ setzt auf die Vorlage zurück.

✓ So verschickst du es richtig

  1. Schreiben ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
  2. Per Einschreiben (Einwurf genügt meist) versenden – Beleg aufbewahren
  3. Mit dem 🗓-Button eine Erinnerung setzen: Bestätigung in 14 Tagen da?
  4. Bestätigung abheften, Abbuchungen nach Vertragsende kontrollieren

Strom- oder Gasvertrag bei E.ON kündigen: Dieser Generator baut dein Kündigungsschreiben mit der korrekten Anschrift – Vertragskonto und Zählernummer eintragen, kopieren oder drucken, abschicken. Bei E.ON hilft die Angabe von Zählernummer und Ablesestand zum Wunschtermin, damit die Endabrechnung stimmt. Das mächtigste Werkzeug beim Energievertrag ist das Sonderkündigungsrecht: Bei jeder Preiserhöhung darfst du außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen – die Erhöhungsmitteilung nennt die Frist. Regulär gilt die Vertragsfrist (nach der Erstlaufzeit maximal ein Monat); in der Grundversorgung kannst du sogar jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Praktisch wichtig: Notiere den Zählerstand zum Wechseltermin (Foto!), und keine Sorge vor Lücken – die Grundversorgung springt automatisch ein, du sitzt nie im Dunkeln. Bei einem Wechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung oft für dich; dieses Schreiben ist dein direkter, nachweisbarer Weg. Nutze nach dem Versand die Kalender-Erinnerung unter dem Schreiben, um die Eingangsbestätigung nachzuhalten, und unseren Kündigungsfrist-Rechner, um den spätesten Absendetag zu bestimmen. Dieses Muster ist eine unverbindliche Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung; die Anschrift ist nach bestem Wissen gepflegt (Stand Juli 2026) – im Zweifel wirf einen Blick ins Impressum des Anbieters.

Häufige Fragen

Wann kann ich bei E.ON außerordentlich kündigen?

Bei jeder Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG). Die Frist steht in der Preiserhöhungs-Mitteilung – schnell handeln.

Welche Frist gilt in der Grundversorgung?

Nur zwei Wochen, jederzeit. In Sonderverträgen gilt die Vertragsfrist; nach der Erstlaufzeit maximal ein Monat.

Kann ich ohne Strom dastehen?

Nein – endet ein Liefervertrag ohne Anschluss, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger. Ein Wechsel ist deshalb risikolos, nur der Preis der Grundversorgung ist meist höher.

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